Corona-Update 04.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 2. April 2022 ist die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, mit der Folge, dass die bisherigen Corona-Beschränkungen im Sport entfallen.

Die verschiedenen Fassungen der Coronavirus-Schutzverordnungen des Landes Hessen haben seit Frühjahr 2020 durch Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.

An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“.

Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos seit dem 2. April 2022.

In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“

Es steht daher den Vereinen und Betrieben frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z. B. im Zuschauerbereich in Hallen) umzusetzen.

Die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sofern sich Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Langeneke

Geschäftsführer


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