Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.03.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Verordnung in Kraft. Hierdurch ergeben sich auch Lockerungen für den Sport. Weiterhin findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sport im Freien statt. In gedeckten Sportstätten gilt nunmehr die „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet). Im Freien gibt es bei der Sportausübung keinerlei Einschränkungen.
Weitere Einzelheiten können Sie, wie gewohnt, auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen (LSBH), https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/, nachlesen.
Die neue Verordnung gilt bis zum 19.03.2022 und wir hoffen auf weitere Erleichterungen ab dem Monatsende.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Langeneke
Geschäftsführer