Corona-Update (Stand: 07.02.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 07.02.2022 gilt die neue Coronavirusschutzverordnung des Landes Hessen.

Hierdurch ergeben sich auch Lockerungen für den Sport.

Die sogenannte „Hotspot-Regel“ findet in der neuesten Fassung der Verordnung keine Anwendung mehr.

Bei der Sportausübung in gedeckten Sportstätten, mithin auch in den Reithallen, ergibt sich zwar keine Veränderung. Nach wie vor gilt hier die 2Gplus-Regel, wobei es ungeimpften und nicht genesenen Personen weiterhin möglich ist, ihre Pferde zumindest zu bewegen.

Erfreulicherweise ist das Sporttreiben auf den ungedeckten Sportstätten, mithin auch das Reiten auf den Reitplätzen, nunmehr wieder vollumfänglich allen Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.

Weitere Einzelheiten können Sie wie gewohnt auf der FAQ-Seite des Landessportbundes Hessen (LSBH), https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/, nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Langeneke

Geschäftsführer


Please publish modules in offcanvas position.