Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn sich die Impfquote in Hessen und auch in den weiteren Bundesländern erhöht, sind die Inzidenzen in den vergangenen Wochen leider wieder gestiegen.
Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt.
Im Rahmen des Präventions- und Eskalationskonzeptes sind die Kommunalbehörden angehalten, bei Inzidenzwerten von mehr als 35 den Zugang von geschlossenen Räumen nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zuzulassen.
Auch für den Pferdesport bringt die 3G-Regel somit große Herausforderungen mit sich. Es stellt sich die Frage, ob diejenigen, die keines der 3G erfüllen, weiterhin in der Reithalle reiten, fahren oder voltigieren dürfen.
Die 3G-Regel gilt für den Sport in Innenräumen, die alltägliche Sportausübung im Außenbereich ist davon also nicht betroffen. Da Reithallen in der Regel gut belüftet sind, hat sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) seit Beginn der Pandemie dafür stark gemacht, dass Reithallen nicht mit herkömmlichen Sporthallen verglichen werden können, sondern wie Reitplätze im Außenbereich eingestuft werden müssen. Das Ansteckungsrisiko in Reithallen durch Aerosole wird auch nachweislich als gering eingestuft:
I
Da jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, ob in Bezug auf Reithallen und Reitställe Ausnahmen möglich sind, wird auf Folgendes hingewiesen:
II
Im Hinblick auf Turnierveranstaltungen, welche demnächst vorwiegend in der Halle stattfinden werden, muss dementsprechend auch bei einer Inzidenz ab 35 der Negativ-Nachweis erbracht werden. Ab einer Inzidenz von 50 erfolgt zusätzlich eine Teilnehmerbegrenzung auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen.
Ab einer Inzidenz von 100 erfolgt eine Teilnehmerbegrenzung auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen.
Dies gilt zzgl. der geimpften und genesenen Personen. Insofern empfiehlt es sich zu dokumentieren, welche Personen geimpft und genesen sind, um eine möglichst hohe Zuschauerzahl zu ermöglichen.
Bei den vorgenannten Informationen handelt es sich um die wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Ausübung des Pferdesports und die Durchführung von Veranstaltungen.
Zum einen behält sich die Hessische Landesregierung jedoch vor, bei steigenden Inzidenzen weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, zum anderen sind die örtlich zuständigen Behörden befugt, weitergehende Maßnahmen anzuordnen.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Bis zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir, dafür Sorge zu tragen, dass die 3G-Regel eingehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Langeneke
Geschäftsführer